
Physiotherapie
Christine Prinz
Praxis für Physiotherapie
Über mich
Ich habe 1997 meine Ausbildung zur Physiotherapeutin am Klinikum Wels abgeschlossen. Somit arbeite ich inzwischen seit mehr als 20 Jahren mit viel Freude und Begeisterung in meinem Beruf. In den ersten sechs Jahren meiner beruflichen Tätigkeit konnte ich im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern viel Erfahrung in den Bereichen Orthopädie, Neurologie und Geriatrie sammeln.
Meine Praxis für Physiotherapie betreibe ich seit 2003 und biete neben der Arbeit in der Praxis in Engerwitzdorf auch Hausbesuche an.
Regelmäßige Fortbildungen sind für mich eine Selbstverständlichkeit, um meinen Patienten eine optimale und individuell abgestimmte Therapie anbieten zu können.
Ich würde mich freuen, Sie in meiner Praxis begrüßen und behandeln zu dürfen.

Was ist Physiotherapie?
Bewegung ist Grundlage des Lebens. Sie ist Ausdruck des Wohlbefindens und der Lebensqualität.
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Physiotherapie ist das Arbeiten an der Bewegungsfähigkeit. Sie kommt sowohl in der Vorbeugung als auch in der Rehabilitation zur Anwendung.
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Ziel dabei ist die Vermeidung und die Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Der Patient soll Bewegungs- und Schmerzfreiheit erreichen.
Häufige Beschwerden, bei den ein Physiotherapeut hilft
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Abnützungserscheinungen der Gelenke und der Wirbelsäule
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Bandscheibenvorfälle
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Haltungsschwächen oder –fehler
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Neurologische Erkrankungen (Schlaganfall, Parkinson, Nervenschädigungen)
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Verletzungen durch Unfälle
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Kopfschmerzen
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künstlicher Gelenksersatz an Knie, Hüfte oder Schulter
Ziele der Therapie
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Verbesserung oder Erhaltung der Beweglichkeit
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Beseitigung bzw. Reduktion von Schmerzen
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Ausgleich von Fehlbelastungen durch spezielle Übungen
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Verbesserung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates
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Erlernen neuer Haltungs- und Bewegungsmuster
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Erhalt der Selbständigkeit

Die Praxis
Ärztliche Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt nötig. Darauf sollte folgende Punkte angeführt sein:
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die Anzahl der Einheiten (6 oder 10 Behandlungen)
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die Art der Behandlung
("physiotherapeutische Behandlung") -
die Dauer der Therapie (30, 45 oder 60 Minuten)
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die ärztliche Diagnose und
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die Zuweisung als Hausbesuch, falls erforderlich.
Bewilligung
Eine chefärztliche Bewilligung brauchen Sie, wenn:
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mehr als 6 Behandlungen,
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Hausbesuche oder
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eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten
verschrieben wurden.
Die Bewilligung muss vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden. Dies ist persönlich, aber auch per Fax möglich.
Kosten
Ich bin Wahltherapeutin.
Das bedeutet, dass ich Ihnen nach Beendigung der Therapie eine Rechnung ausstellen werde.
Diese können Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen zwischen 40–60% refundiert.
Über meine Tarife informiere ich Sie gerne persönlich.
Termine
Ich bitte Sie die Termine pünktlich einzuhalten und mich im Falle von Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit der freiwerdende Termin vergeben werden kann.
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Nicht abgesagte Termine müssen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Termine nach Vereinbarung
Gusenbachstraße 55
4209 Engerwitzdorf, Schweinbach